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Mängel am bau entdeckt? Bausachverständiger mit der Prüfung beauftragen

Baufachleute sind kein Luxus, sondern eine notwendige Unterstützung, die von den Bauunternehmern verlangt, dass sie Baumängel rechtzeitig beheben.

Verhalten bei Baupfusch

Dem werden die Bauherren nicht ausweichen können. Es gibt wohl keine Baustelle ohne Baufehler. Aber das ist kein Grund zur Verzweiflung. Denn als Bauherr haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch Ihren Vertragspartner. Es muss die Bauqualität erbringen, die von einem Bauvertrag erwartet wird. Allerdings gibt es beim Schutz Ihrer Rechte einiges zu beachten.

Grundsätzlich können alle Baumängel kostenlos behoben werden. Die Meldung von Mängeln während der Bauabnahme oder der Bauphase ist Voraussetzung. Dies gilt auch für nach Abnahme gerügte Baumängel während der Gewährleistungsfrist.

Mängel am Bau entdeckt? Bausachverständiger mit der Prüfung beauftragen. Aufgaben der Bauaufsicht

Die Aufgaben eines Bauinspektors oder Vermessungsingenieurs sind unterschiedlich. Es reicht von der Bauplanung und -beratung über die Bauüberwachung und -bewertung von Bauvorhaben bis hin zur Bauleitung und Bauabnahme. Wenn die Bauarbeiten scheitern, wird natürlich der Bausachverständige wie www.bausachverstaendigerduesseldorf.de kontaktiert.

Vermessungsingenieure werden oft nur bei Baumängeln oder Bauschäden gerufen. Dann stellt er Ausmaß, Höhe und Ursache des Schadens fest. Er bestimmt auch notwendige Änderungen oder Reparaturen. Und oft helfen Sachverständige bei einer Durchsetzung von Ansprüchen vor dem Gericht.

Wie viel kostet eine Umfrage?

Natürlich haben verschiedene Gutachter grundsätzlich unterschiedliche Preise. Generell kann aber davon ausgegangen werden, dass der Stundensatz für Vor-Ort-Begutachtungen zwischen 80 und 200 Euro liegt. Schriftliche Gutachten und Gutachten sind teurer. Hier liegt der Preis eines Bauprofis meist zwischen 200 und 400 Euro. Es kommen Kosten hinzu wie Sonderleistungen, Reisen oder Bemusterungen.

Auf keinen Fall selber die Hand anlegen

Ein Unternehmer, der sich über einen Baumängel oder Baumängel ärgert, wird diesen auf keinen Fall selbst beseitigen. Ein anderes Unternehmen als das Bauunternehmen kann die anfängliche Mängelbeseitigung nicht beauftragen. Andernfalls werden Sie höchstwahrscheinlich in den Kosten stecken bleiben. Und das ist richtig. Denn wir müssen unseren Vertragspartnern Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.

Die Mängel richtig melden

Grundsätzlich sind Baumängel schriftlich in Form einer Mängelanzeige oder Reklamation zu rügen. Beides sind schriftliche Baumängellisten, die dem Auftragnehmer, also dem Bauherrn oder dem Bauunternehmen, mit Fristen zur Beseitigung oder Behebung zugesandt werden.

Ende der Fehlerbeseitigung

Die Bedingungen für die Beseitigung von Baumängeln müssen eindeutig und nach dem Kalender kalkuliert sein. Geben Sie am besten ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum an, z. B. „innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum dieses Schreibens“.

Reklamationen nach der Bauabnahme

Keine noch so gründliche Bauabnahme verhindert Baumängel, die nach einer Bauabnahme aufgedeckt werden. Geschieht dies während der Gewährleistungsfrist, können Sie immer noch reklamieren. Allerdings ist es in der Regel schwieriger, Ursache und Ursache des Mangels eindeutig zu bestimmen. Schlechte Arbeit ist oft nicht möglich, besonders wenn Menschen zu Hause sind.

Verordnung zur Beschränkung von Baumängeln

Für Ansprüche wegen Konstruktionsmängeln gilt gemäß § 634a BGB eine fünfjährige Verjährungsfrist. Liegt dem Bauvertrag die VOB zugrunde und ist die Verjährungsfrist für Baumängel nicht an das BGB angepasst, endet eine Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB/B nach 4 Jahren nach Zulassung und 2 Jahren bei provisorischen Einbauten. . Sie können in einem Bauvertrag aber auch eine längere Laufzeit für ein ganzes Gebäude oder für Teile wie z. B. ein Dach festlegen.

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