Die meisten Bürger ärgern sich heute über die vielen Steuern, die bezahlt werden müssen und dafür sorgen, dass von einem eigentlich attraktiven Bruttolohn nach allen Abzügen nur noch wenig übrigbleibt. Doch wissen nur wenige Menschen, dass man am Jahresende die Chance hat, sich einiges von diesem Geld wieder zurückholen kann. Ein Steuerberater wie www.steuerberaterburgenland.at – Steuerberater im Burgenland kann die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommenssteuererklärung dazu nutzen, um oft erhebliche Rückzahlungen zu erwirken.
Was kosten die Dienste des Steuerberaters?
Die Honorare für einen Steuerberater sind unterschiedlich und hängen von dessen Berufserfahrung ab. In der Regel kommt es zu einem ersten Beratungsgespräch, das bei den meisten Steuerberatern kostenlos ist. Je nach der Art der Arbeit, die man vom Steuerberater erledigen lassen möchte, kann anschließend entweder eine Pauschale festgelegt, oder ein Honorar auf Stundenbasis vereinbart werden. Die Honorarsätze pro Stunde liegen zwischen 20 und 200 Euro, können bei einigen besonders bekannten Steuerberater Büros in Wien aber auch noch höher liegen. Bei der Ausarbeitung der Arbeitnehmerveranlagung wird häufig nur eine Arbeitsstunde berechnet und sollte es zu einer weiteren Stunde kommen, so wird diese häufig günstiger berechnet. Die Kosten belaufen sich in den meisten Fällen auf eine Summe zwischen 200 und 300 Euro. Sie sollten jedoch daran denken, dass sich die Kosten für den Steuerberater vollkommen von der Steuer absetzen lassen.
Lohnt sich ein Steuerberater bei der Arbeitnehmerveranlagung?
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den Kosten für einen Steuerberater zurück und verzichten darauf, die Arbeitnehmerveranlagung voll auszuschöpfen. Doch sollten Sie bedenken, dass es sich bei den Rückzahlungen in Österreich in der Regel nicht um kleine Beträge handelt, sondern um etliche hundert Euro. So können Sie bei einer Rückzahlung meistens auch dann noch einen schönen Gewinn erzielen, wenn Sie die Kosten für einen Steuerberater einkalkulieren. Bei der Arbeit wird sich der Steuerberater die Ausgaben des vergangenen Jahres anschauen und ergründen, welche dieser Aufgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu können beispielsweise die Ausgaben für Lebens- oder Unfallversicherung, Kinderbetreuung, Gewerkschaftsbeiträge und vieles mehr gehören. Der Steuerberater wird die Unterlagen anschließend beim Finanzamt einreichen, so dass Sie sich selbst nicht darum zu kümmern brauchen. Sie können einen Steuerberater jedes Jahr damit beauftragen, die Arbeitnehmerveranlagung für Sie durchzuführen. Man kann sich jedoch auch genau anschauen, wie der Steuerberater arbeitet und dann im nächsten Jahr die Papiere nach dem gleichen Prinzip selbst ausfüllen und einreichen. Auf diese Weise kann man von einer einmaligen Ausgabe über Jahre hinaus profitieren. Für welche Arbeitsweise man sich auch entscheiden mag, das Einreichen der Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich immer, selbst wenn man dazu die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen muss.