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Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Das können Sie tun

Wenn man ein schlechtes Arbeitszeugnis gehalten hat, sollte man dieses erstmal von einem Experten überprüfen lassen. Oft ließt sich das Zeugnis nicht sonderlich gut spiegelt aber dann doch die eigene Leistung wieder. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man zunächst Kontakt zum ehemaligen Arbeitgeber aufnehmen, um mit diesem zu sprechen. Oft kann man schon auf so entspanntem Wege die Probleme klären. Diese Maßnahmen sind die ersten die man vornehmen sollte, bevor man sich dazu entscheidet noch weitere Schritte zu gehen.

Um was sollte man den alten Arbeitgeber bitten?

Man sollte hier einfach das Gespräch suchen und den Arbeitgeber bitten das Zeugnis zu erklären. Oft stellt sich bei einem schlechten Zeugnis heraus, dass es gar nicht so schlecht ist, oder dass man hier einfach nochmal nachbessern muss. Fragen Sie ihren Arbeitgeber also einfach nach einer Nachbesserung. Wenn es sich um ein entspanntes Gespräch handelt, hat man auch bei fairer Behandlung immer wieder ein wenig Spielraum, ohne das man im Zeugnis die Unwahrheit sagen muss. In der Regel können die Probleme also schon an dieser Stelle geregelt werden. Wenn man allerdings hier auch nicht zu einer Übereinkunft kommt und der Arbeitgeber bei seinem Standpunkt bleibt, sollte man sich zunächst überlegen, ob das Zeugnis nicht vielleicht doch gerechtfertigt ist. Wenn man zum Entschluss kommt, das hier doch mehr Wahrheit drin steckt als man sich selbst eingestehen will, sollte man keine weiteren Schritte einleiten. Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zum nächsten Schritt.

Ein Anwalt kann einem helfen

Wenn man einfach nicht mehr weiter weiß, oder beim Arbeitgeber kein offenes Ohr mehr hat, kann man sich auch die Hilfe eines Anwaltes nehmen. Dieser kann durchsetzen, dass das Schreiben überprüft wird und gegebenenfalls auch abgeändert werden muss. Wenn man sich also sicher ist, dass man im Recht ist, kann man diese Schritte gerne gehen. Wenn man sich selbst nicht sicher ist, sollte man es vielleicht einfach dabei belassen, da hier auch Kosten auf einen zukommen, wenn man sich einen Anwalt zur Hilfe nimmt.

Zeugnis nicht im weiter Leben nutzen

Das schlechte Zeugnis muss nicht jeder weiteren Bewerbung anliegen. Man kann es quasi einfach nicht vorzeigen, wenn man eine neue Stelle sucht. Allerdings wirkt das auch ein wenig komisch, wenn von der letzten Arbeitsstelle kein Zeugnis vorhanden ist. Der potentielle neue Arbeitgeber wird sich dabei auch seinen Teil denken und unter Umständen auch nachfragen. In diesem Fall sollte man auf jeden Fall auch das Zeugnis nachreichen, damit man hier nicht auf dem falschen Fuß mit dem neuen Arbeitgeber beginnt.

Was also tun?

Nach Erhalt eines schlechten Zeugnisses als erstes mit dem Arbeitgeber sprechen und eine Nachbesserung erfragen. Wenn das nicht hilft, versuchen über einen Anwalt zu einem Übereinkommen zu gelangen.

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