Mit dem Joint Venture entsteht der größte crossmediale Online und Print Vermarkter in Deutschland / Netto Reichweite von 85,2 Prozent (b4p 2014 II)
Grünes Licht: Das Bundeskartellamt hat am heutigen Donnerstag, 11. Juni 2015, die Gründung des Vermarktungs Joint Ventures von Axel Springer SE und der FUNKE MEDIENGRUPPE und genehmigt. Geplant ist, dass FUNKE sich mit 25,1 Prozent an der Axel Springer Media Impact GmbH & Co. KG beteiligt, die bislang eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE ist. Das gemeinsame Unternehmen soll die gesamte nationale Vermarktung der Medienangebote der beiden Gesellschafter umfassen und wird dann über eine Netto Reichweite von 85,2 Prozent (b4p 2014 II) verfügen.
Bereits seit Mai 2014 betreut Axel Springer Media Impact verschiedene Zeitungs und Zeitschriftenmarken der FUNKE MEDIENGRUPPE in der nationalen Vermarktung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Dazu zählen unter anderem die regionalen Tageszeitungen „Hamburger Abendblatt“ und „Berliner Morgenpost“ sowie Programm und Frauentitel wie „Hörzu“, „Gong“, „TV DIGITAL“, „BILD der FRAU“, „die aktuelle“, „Frau im Spiegel“, „Das Goldene Blatt“ oder „Echo der Frau“. Mit der Gründung des Joint Ventures sollen nun auch die FUNKE Regionalzeitungen hinsichtlich der nationalen Vermarktung in das Portfolio integriert werden.
Manfred Braun, Geschäftsführer der FUNKE MEDIENGRUPPE: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Wir werden jetzt zügig letzte Details klären und das Joint Venture auf den Weg bringen.“
Andreas Geyr, designierter Geschäftsführer des Joint Ventures: „Wir werden über deutlich mehr Reichweite verfügen, haben eine höhere Relevanz für Kunden und Agenturen und können zudem neue Impulse für unser Mandantengeschäft setzen. Gemeinsam können wir unseren Kunden eine verbesserte Umfeld und Zielgruppenvermarktung und zusätzliche Möglichkeiten für individuelle Kommunikationslösungen anbieten.“
Das Gemeinschaftsunternehmen für Vertrieb werden FUNKE und Axel Springer in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt zur kartellrechtlichen Genehmigung anmelden.