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Immobilienbewertung: Verfahren zur Wertermittlung

Steht zum Beispiel ein Hausverkauf an, dann möchten Sie als Hausverkäufer natürlich den Wert der Immobilie ermittelt bekommen. Viele Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer sind sich jedoch unsicher, welche verschiedenen Verfahren hierfür zum Einsatz kommen und welche Rolle Gutachten spielen. Es gibt zudem verschiedene Fälle, bei denen die Wertermittlung einer Immobilie sinnvoll ist. Damit Sie einen Überblick dahingehend erhalten, wie die Wertermittlung bei Immobilien stattfindet, finden Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen aufgeführt.

Was ist unter der Wertermittlung von Immobilien zu verstehen?

Sofern Sie eine umfangreiche Ausarbeitung eines Immobilienwerts in schriftlicher Form benötigen (z.B. bei Erbstreitigkeiten vor Gericht), dann empfiehlt sich ein Verkehrsgutachten. Handelt es sich jedoch bei Ihrem Anlagen um das Verkaufen einer Immobilie, dann ist die kostenlose Wertermittlung durch einen lokalen Experten das Mittel der Wahl. Letzteres ermöglicht, dass Sie weitgehend unkompliziert und unbürokratisch schnell eine ungefähre Einschätzung zum Verkehrswert Ihrer Immobilie erhalten. Qua Definition wird die Wertermittlung bei Immobilien als Bewertung des bebauten oder unbebauten Grundstücks verstanden. Das Verfahren, das dabei in der Regel zum Einsatz kommt, ist das sogenannte Vergleichswertverfahren. Dieses Verfahren leitet den Schätzwert eines Grundstücks von den realisierten Verkaufspreisen gleichwertiger Grundstücke ab. Ein optimaler Fall für das Nutzen des Vergleichswertverfahren liegt vor, wenn ein nahezu identisches Nachbargrundstück verkauft worden ist. Da dies jedoch mehrheitlich die Ausnahme ist, ist das Mittel der Wahl in der beruflichen Praxis das Nutzen des sogenannten indirekten Vergleichswertverfahrens. Grundsätzlich gibt es neben dem (indirekten) Vergleichswertverfahren auch noch das Ertragswertverfahren und auch das Sachwertverfahren, welche jeweils für die Wertermittlung bei Immobilien genutzt werden können.

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

Grundlagengebend für das Ermitteln des Immobilienwerts ist die Immobilienwertermittlungsverordnung. Diese bietet einen Überblick über standardisierte Verfahren zur Wertermittlung. Schwächen weist sie jedoch dahingehend auf, als dass sie Aspekte wie das aktuelle Nachfrageverhalten am Immobilienmarkt und auch den Aspekt Liebhaberobjekte nicht inkludiert. Allgemeinhin kann jedoch als Grundsatz zur Wertermittlung einer Immobilie genutzt werden, dass eine Immobilie immer den Wert hat, den ein Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen bereit ist.

In welchen Fallen ist eine Immobilienbewertung von Nöten?

Notwendig wird eine Immobilienbewertung von www.graz-immobilienbewertung.at dann, wenn zum Beispiel klassischer Weise eine Immobilie verkauft wird und der Verkäufer wissen möchte, zu welchem Wert seine Immobilie inseriert werden kann. Ein anderer ganz klassischer Fall ist der, das entweder für eine Scheidungs- oder eine Erbauseinandersetzung der Wert einer Immobilie festgestellt werden muss, wenn die Immobilie an einen Dritten veräußert werden soll. Andere Fälle, in denen eine Immobilienbewertung unabdingbar wird, sind zum einen beim Verlängern einer Hypothek und zum anderen auch dann, wenn für eine Bank ein Beleihungswert festgestellt werden soll. Auch kann eine Wertermittlung bei Immobilien notwendig sein, wenn Sie selbst eine Immobilie kaufen möchten. Benötigt zudem das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie, so kann auch hier zur Dokumentation vom Verkehrswert der Immobilie eine Wertermittlung für eine Immobilie sinnvoll sein.

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