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Augenlidstraffung: In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Wenn die Sicht der Augen durch Schlupflider nicht mehr uneingeschränkt möglich ist, dann sollte darüber nachgedacht werden eine Schlupflider-OP vornehmen zu lassen. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine ästhetische Behandlung. Die Augenlidstraffung Berlin wird in der Regel von den Krankenkassen nach entsprechender Überprüfung übernommen.

Wenn die Augen gereizt werden

Lediglich 10 % der Augenlidstraffung verfügen über einen medizinischen Grund. Herabhängende Augenlider reizen das Auge. Die Reizung führt zu einem gestörten Sehverhalten. Die Krankenkasse wird eine Behandlung in aller Regel unterstützen. Viele Patienten fragen sich zu Recht bei einer Augenlidstraffung: In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten? In aller Regel, wenn die überlappende Haut das Sehkörper überdeckt, die Haut gereizt ist und generell eine freie und unbeschwerte Sicht nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen wird die Schlupflider-OP und somit eine Augenlidstraffung Abhilfe leisten.

Augenlidstraffung: In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Neben der Augenlidstraffung kann gleichzeitig die Entfernung von Tränensäcken sowie eine Reduktion der sogenannten Krähenfüße durchgeführt werden. Inwiefern diese zusätzlichen operativen Eingriffe von der Krankenkasse übernommen werden, entscheidet der Einzelfall. Bei den Krähenfüßen lässt es sich mehr oder weniger ausschließen. Wie sieht es im Detail bei der Kostenübernahme zur Korrektur der Augenlider und deren Straffung gehört neben dem Oberlid oftmals das Unterlid dazu. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Gesamtkosten.

Welche Kosten entstehen bei einer Augenlidstraffung?

Neben der Frage der in welchen Fällen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, stellt sich persönlich die Frage, welche Kosten im Raum stehen. Eine Operation beläuft sich auf durchschnittlich 2.000 Euro. Je nach Umfang der OP können die Kosten sich auf durchaus 3.000 Euro belaufen. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten lediglich nur, wenn es sich um medizinische Gründe handelt. Die privaten Krankenkassen sind oftmals kulanter. Doch ist die Frage der Augenlidstraffung: In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten? geklärt, dann steht der Operation nichts mehr im Wege. Ist der Einzelfall medizinisch eindeutig geklärt, dann gibt es in der Regel weder mit der privaten noch mit der gesetzlichen Versicherung bei der Kostenübernahme Probleme. Es ist jedoch wichtig, dass mit der Krankenkasse im Vorfeld explizit geklärt wird, welche Kosten übernommen werden. Ansonsten läuft der Patient die Gefahr, dass die Krankenkasse die Kosten nicht bezahlt. Gerade bei den privaten Krankenkassen sollte im Vorfeld die schriftliche Kostenübernahme erfolgen.

Welche Methoden werden bei der Augenlidstraffung verwendet?

Neben der Thematik der Kosten stellt sich die Frage der abzuwendenden Methoden. Bei einer Augenstraffung wird der Chirurg die überschüssige Haus entfernen. Der Ringmuskel sowie die Fettpolsterung wird wieder in Form gebracht. Für diese Operation der Augenlidstraffung gibt es zwei Möglichkeiten. Es werden generell feine Schnitte gesetzt. Entweder mit dem Skalpell oder mit dem Laser. Mit dem Skalpell setzt der Chirurg den Schnitt am Lid an. Die Narbe ist später nicht sichtbar und wird von der natürlichen Lidfalte verdeckt. Ist das überschüssige Gewebe entfernt, dann vernäht der Arzt die Wundränder. Alternativ kann der Schnitt mit dem Laser erfolgen.

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