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ROS Deutschland – Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007

Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007: Damit Regale nicht zur Gefahr werden

Regale sind ein unverzichtbarer Bestandteil in einer jeden Behörde und in einem Unternehmen. Erlauben doch Regale eine platzsparende Lagerung unter einer bestmöglichen Ausnutzung. Doch Regale sind durch die Lagerung auch vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, aus denen eine Gefahr erwachsen kann. Das gilt es zu vermeiden, wie man nachfolgend erfahren kann.

Sicherheit durch Kontrolle

Wenn die Rede von einem Regal ist, so gibt es hier ganz unterschiedliche Modelle. Sei es Regale aus Metall, aus Stahl, aber auch aus Holz. So unterschiedlich Regale beschaffen sein können, so unterschiedlich kann damit verbunden auch die Tragfähigkeit von Lasten sein. So gibt es hier Regale für die Aufnahme von Aktenordnern zum Beispiel in einer Verwaltung, aber auch Regale in Produktionsbetrieben, die Tonnen von Waren aufnehmen können. Wie groß die Bandbreite hier ist, zeigt alleine diese Aufzählung an unterschiedlichen Arten, wie: Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Archivregale oder auch manuell verfahrbare Regale. Und das ist nur ein beispielhafter Auszug. Egal um was für eine Last oder um was für ein Regal es geht, es kann davon eine Gefahr ausgehen. So kann ein Regal durch die stetige Nutzung den Belastungen nicht mehr standhalten oder es kann auch beschädigt sein. Damit es hier jetzt nicht zu einem Einsturz oder einem Umstürzen vom Regal kommen kann, sind Unternehmen und Behörden im Rahmen des Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiter, zu einer Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 verpflichtet. Das Ziel einer ROS Deutschland – Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 ist hierbei klar: Es sollen eventuelle Schäden oder Ãœberlastungen frühzeitig erkannt und damit Gefahren vermieden werden.

Bestandteile einer Regalinspektion

Wenn es jetzt um die praktische Umsetzung einer Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 geht, so besteht diese aus verschiedenen Teilen. Der erste Teil ist die sogenannte wöchentliche Sichtkontrolle. Bei der Sichtkontrolle wird geprüft, ob offen erkennbar Schäden am Regal vorliegen, aber auch ob das Lagergut fachgerecht eingelagert wurde. Durchgeführt werden kann die wöchentliche Sichtkontrolle durch einen eigenen Mitarbeiter. Wichtig ist hierbei nur eines, der Mitarbeiter muss entsprechend unterwiesen sein. Damit er letztlich fachlich auch in der Lage ist, erkennen zu können, ob hier eine Beschädigung oder Gefahr vorliegt oder nicht. Jede durchgeführte Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 muss dokumentiert werden als Nachweis. Hinsichtlich dem Intervall, so kann es hier zu einer wöchentlichen Sichtkontrolle, auch andere Zeiträume geben. Damit ist eine Abweichung von der Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 durchaus möglich. Wichtig ist hierbei nur eines, man muss beachten, dass eine Abweichung nur dann zulässig ist, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.

Die große Kontrolle vom Regal

Neben der wöchentlichen Kontrolle, gibt es bei der Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 auch die jährliche Kontrolle. Diese erfolgt in einem Abstand von maximal 12 Monaten durch einen Regalprüfer (fachkundige Person). Bei dieser Regalinspektion wird das Regal dann auch einer genaueren Kontrolle unterzogen. Eine Abweichung beim Intervall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über 12 Monate hinaus, ist nicht möglich. Auch hier muss die Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 dokumentiert werden. Werden Schäden oder generell Mängel festgestellt, so müssen diese fachkundig beseitigt werden.

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