Schon vor der Eintragung ins Handelsregister, sollten sich Gründer Gedanken über den nötigen Versicherungsumfang machen. Zu groß ist sonst die Gefahr, im Geschäftsalltag durch ein Missgeschick, unerwarteten Schaden oder einen Prozess vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Gleichzeitig ist allerdings gerade zu Beginn das Budget noch sehr begrenzt. Kein Wunder also, dass Prioritäten gesetzt werden müssen und die Frage aufkommt: Welche Versicherungen sind für Start-Ups WIRKLICH nötig?
Essentiell – die Betriebshaftpflicht
Personen- oder Sachschäden, die ihre Ursache in betrieblichen Maßnahmen haben, werden durch diese Versicherung abgedeckt. Schüttet beispielsweise ein Angestellter beim Geschäftstermin ein Getränk über die Tastatur des Kunden, greift die Versicherung. Da gerade Personenschäden in die Millionen gehen können, ist die Betriebshaftpflicht unerlässlich.
Für Kapitalgesellschaften – die Directors-and-Officers-Versicherung
Nicht in allen Fällen schützt ein Unternehmen vor privaten Kosten. Wird beispielsweise Vorsatz vorgeworfen, kommt oft die sogenannte Durchgriffshaftung zum Tragen. Der angestellte Geschäftsführer haftet dann mit dem persönlichen Vermögen. Zudem ist gerade in der Start-Up-Phase die Überschuldungsgefahr groß, was ggf. ebenfalls Durchgriffsrechte hervorrufen kann. Die D&O-Versicherung steht nur Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) offen. Weitere Hinweise zu Versicherungen für Gründer gibt es übrigens auch hier.
Empfehlenswert, aber nicht Pflicht – Rechtsschutzversicherung
Möchte sich ein Start-Up vor möglichen Klagen Dritter schützen, reicht die Betriebshaftpflicht (ggf. kombiniert mit einer Vermögensschadenhaftpflicht) zu Anfang aus. Diese wehrt unberechtigte Ansprüche im Namen des Start-Ups ab. Sollen hingegen die eigenen Dienste und Produkte aktiv geschützt werden, ist eine Rechtsschutzversicherung nötig. Diese wird dann tätig, wenn das Start-Up SELBST klagen oder abmahnen möchte. Zudem hat das Vorhandensein des Rechtschutzes eine abschreckende Wirkung. Insgesamt KANN bei Budgetknappheit auf das Abschließen einer Rechtsschutzversicherung in der Gründungsphase verzichtet werden.
Je nach Branche überlebenswichtig – die Berufshaftpflichtversicherung
Ist das Start-Up hauptsächlich für fremde Interessen tätig (z.B. Programmieren einer Kassensoftware für Supermärkte), schützt die Berufshaftpflicht vor Vermögensschäden: Programmierfehler wären in diesem Beispiel abgesichert. Dasselbe gilt beispielsweise für eine Start-Up-Marketingagentur, die für einen Kunden einen Imagefilm dreht und dabei unabsichtlich eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das verwendete Bildmaterial begeht. Ein kleines Bio-Café hingegen wird zumindest zu Beginn ohne Berufshaftpflicht auskommen können – meist greift bei den dort typischen Schäden die Betriebshaftpflicht. Praxistipp: Zahlreiche Anbieter bieten auf Wunsch kostengünstige Basispakete an, die zu geringen Bezügen die gröbsten Risiken abdecken. Sobald das Unternehmen wächst, kann dann einfach die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.
Situationsabhängig – die Betriebsunterbrechungsversicherung
Kann der Betrieb aufgrund eines Schaden (z.B. Wasserschaden im Büro) nicht ordnungsgemäß weiterlaufen, bezahlt diese Versicherung die laufenden Kosten PLUS den üblichen, entgangenen Gewinn (sofern vorhanden). Wer als Ein-Mann-Show von zu Hause aus tätig ist, kann auf den Schutz ggf. verzichten. Zudem sind die Grenzen zu anderen Versicherungen (z.B. der Gebäudeversicherung beim Wasserschaden) nicht immer einwandfrei zu ziehen. Faustregel hier: Sobald Angestellte im Spiel sind und ein für den Betrieb essentiell wichtiges Büro angemietet wurde, ist die Versicherung nötig.
Nach Bedarf – Elektronikversicherung
Schäden an EDV-, Telefon- und bürotechnischen Anlagen (z.B. durch Kurzschluss) werden durch diese Versicherung bezahlt. Die Beseitigung und die Kosten für Ersatzlösungen werden hierbei ebenso übernommen. Wer beispielsweise ein IT-Start-Up sein Eigen nennt und auf dem Betriebsrechner Software nach Kundenwunsch programmiert, wird die Elektronikversicherung dringend benötigen. Eine Brotmanufaktur, welche ihre Kassendaten täglich sichert und die Buchführung an Dritte ausgelagert hat (z.B. den Steuerberater), kann ggf. auf den Versicherungsschutz verzichten. Faustregel hier: Je mehr ein EDV-Ausfall nachhaltig den Betrieb beeinträchtigt, desto nötiger ist der Schutz.
Fazit
Die Bereiche der Haftpflicht sollten beim Versicherungsschutz oberste Priorität haben. Andere Versicherungen können essentiell oder „nur“ nützlich sein, je nach den Anforderungen des Betriebes. Wer kann, gönnt spätestens nach erfolgreichem Launch seinem Start-Up ein umfassendes Versicherungspaket, denn auf Dauer sollte KEIN Risiko unabgedeckt bleiben.