In einer Zeit, in der der Druck am Arbeitsplatz immer mehr steigt und die Löhne zu stagnieren scheinen, ist es kein Wunder, dass es immer mehr Menschen in die Selbständigkeit zieht. Man möchte sein eigener Herr sein, seine Entlohnung selbst bestimmen und sich nicht ständig von einem ebenfalls gestressten Chef heruntermachen lassen. Auch für die Chefs ist es in vielen Fällen von Vorteil anstelle eines Angestellten, einen Freelancer zu beschäftigen. Der Freelancer kann ganz nach Bedarf eingesetzt werden. Es besteht keine Verpflichtung. Doch wo Selbständige Angestellte ersetzen, droht die Gefahr in eine Scheinselbständigkeit zu geraten. Allzu viele frischgebackene Selbständige wissen nicht worauf sie achten müssen um das zu vermeiden.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Als scheinselbständig gilt wer selbständig Leistungen für ein Unternehmen erbringt, dem er nicht angehört, aber trotzdem von seinem Arbeitgeber abhängig ist. Das bedeutet, dass der Selbständige zwar wie ein Angestellter arbeitet, aber der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben für ihn bezahlt. Der Scheinselbständige hat daher keine Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Sozial- und Rentenversicherung, oder muss diese selbst privat abschließen und vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten.
Woran erkennt man Scheinselbständigkeit?
Die konkrete Arbeitssituation von Scheinselbständigen kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussehen. Sie ist nicht an einem einzigen Merkmal zu erkennen. Wenn aber drei oder mehr der folgenden Punkte auf ein Arbeitsverhältnis zutreffen, sollte man sich die Situation zumindest einmal genauer ansehen und mit dem Arbeitgeber über die Frage der Scheinselbständigkeit und eventuelle Gegenmaßnahmen sprechen.
- Es liegt ein Arbeitsverhältnis über eine längere Dauer vor, bei dem auch feste Arbeitszeiten einzuhalten sind.
- Der Selbständige ist zu regelmäßiger Berichterstattung an seinen Aufraggeber verpflichtet und der Auftraggeber hat das Recht ihn in kurzen Abständen zu überprüfen.
- Der Auftraggeber legt fest, wo der Selbständige seine Arbeit ausführt.
- Die zur Auftragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel, Hardware und Software, werden vom Auftraggeber vorgeschrieben oder gehören ihm sogar.
- Dem Selbständigen werden zusätzliche Arbeiten aufgetragen, die nicht im Voraus vereinbart waren und für die kein separater Auftrag oder Vertrag abgeschlossen wird.
- Der Selbständige nimmt an internen Besprechungen, Briefings und Absprachen im Unternehmen des Auftraggebers teil.
- Mehr als 80% des Jahreseinkommens des Selbständigen stammen von einem einzigen Auftraggeber.
- Der Selbständige hat keine eigene Website und auch keinen anderen eigenen Unternehmensauftritt.
Was sind die Folgen von Scheinselbständigkeit?
Wird von einem Amt oder Gericht eine Scheinselbständigkeit festgestellt, wird der betroffene Arbeitgeber rückwirkend ab dem Beginn des scheinselbständigen Beschäftigungsverhältnisses zum Angestellten erklärt. Dies wird als zu seinen Vorteil gesehen und er hat das Recht es einzuklagen. In der Folge haben sowohl er, als auch der Auftraggeber alle versäumten Steuern und Abgaben nachzuzahlen. Dies betrifft die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, aber auch die Lohnsteuer und die Versicherungsbeiträge des Arbeitnehmers. Es liegt daher im Interesse beider Seiten, möglichst von Anfang an zu klären, welche Art von Beschäftigungsverhältnis tatsächlich vorliegt und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist.