Allgemein, Recht

Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

Zur Ausgliederung der elektronischen Patientenakte (ePA) aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) äußert sich Karsten Glied, Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH:

Jens Spahns digitale Vorstöße sind generell erst einmal zu begrüßen – aufgrund von stark divergierenden Interessen findet aber regelmäßig eine Aushöhlung der geplanten Digitalisierungsvorhaben statt. Und das zum Nachteil der Versicherten: Seit gut 10 Jahren befindet sich die Umsetzung der ePA in der Diskussion und noch immer steht sie den Bürgern nicht zur Verfügung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es den Verantwortlichen nicht wirklich um die ePA und um die damit einhergehenden Vorteile für die Versicherten geht, sondern vor allem eigene Vorstellungen eine entscheidende Rolle spielen. Denn warum sonst sollte ein eigentlich runder Gesetzentwurf so geschmälert werden? Im Grunde handelt es sich bei der Verordnung zur digitalen Versorgung ohne Regelungen zur ePA um ein Armutszeugnis.

Die elektronische Patientenakte schrumpft dadurch vom Leuchtturmprojekt zu einem Vorhaben, das sich getrost weiter aufschieben lässt. Klar ist: Niemand darf ohne Grundlage mit sensiblen Daten arbeiten. Umso paradoxer, dass sich eine solche Gesetztesgrundlage überhaupt durch den Datenschutz ausgebremst werden kann. Wie lässt sich das mit der Tatsache in Einklang bringen, dass Gesundheitsdaten für die Versorgung und den medizinischen Fortschritt von erheblichem Wert sind? Diese Informationen unter Verschluss zu halten, bremst Innovationen aus und führt letztlich dazu, dass Patienten nicht von einer zeitgemäße Versorgung profitieren. Augenscheinlich gerät neben dem durchaus wichtigen Thema Datenschutz die Sorge um die Patienten aus dem Blickfeld. Mit einer funktionierenden ePA ließen sich etwa Arzneimittel-Wechselwirkungen, Behandlungsfehler, Informationslücken und Doppeluntersuchungen vermeiden. Außerdem könnten sich Mediziner und Einrichtungen über die ePA schnell einen Überblick über die Krankheitsgeschichte von Patienten verschaffen – ohne entsprechende Befunde beispielsweise erst per Fax anzufordern.

Der ursprüngliche Plan, dass Ärzte und andere Leistungsträger die Digitalakten mit Befunden, Röntgenbildern oder den Daten aus dem Impfausweis befüllen, befindet sich nun erst einmal wieder auf dem Abstellgleis. Unbestreitbar handelt es sich bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems nicht um ein gemeinsames Ziel aller Ministerien. Vermutlich empfinden die Verantwortlichen das Vorhaben teilweise als zu schwierig und glauben nicht an den Erfolg der digitalen Prozesse. Wann genau das neue Gesetz zur Regelung der ePA kommen soll, ist zurzeit noch offen. Es bleibt zu hoffen, dass die neue separate Richtlinie die Funktionen der ePA nicht allzu sehr eingeschränkt. Sonst ginge eine ursprünglich gute Idee als bloße Attrappe ohne wirklichen Nutzen für die Patienten an den Start. Kaum zufällig erinnern die aktuellen Entwicklungen allzu schmerzlich an den Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte.“

Weitere Informationen unter: www.techniklotsen.de

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