Startups

Welche Rechtsform sollte man bei der Firmengründung wählen?

Wird ein Unternehmen gegründet, muss man sich im Vorfeld auch damit befassen, was für eine Rechtsform gewählt werden soll. Einerseits, weil es für die Firma die beste Wahl ist, aber auch aus steuerlichen Gründen.

Tendenziell hat man als Gründer die Möglichkeit, jede Rechtsform für ein Unternehmen zu wählen. Dabei stehen zum Beispiel diese Optionen zur Auswahl bereit:

  • Einzelunternehmen
  • Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG)
  • Personengesellschaft (z.B. KG, offene Gesellschaft)

In der Gründungsphase kommt es oftmals dazu, dass zunächst Verluste eingefahren werden und die Gewinne erst nach und nach steigen. Vorteilhaft ist aus dieser Betrachtungsweise die Gründung als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Das hat häufig steuerliche Vorteile.

Gründer haben im späteren Verlauf aber immer noch die Möglichkeit, das Umgründungssteuerrecht in Anspruch zu nehmen und hiermit in eine andere Rechtsform zu wechseln und zum Beispiel als GmbH zu firmieren.

Diese Gründe sprechen für ein Einzelunternehmen

Wer ein Gewerbe anmeldet, gründet damit automatisch ein Einzelunternehmen. Dabei haftet der Einzelunternehmer vollständig, auch mit seinem privaten Vermögen. Im Firmenbuch muss ein Eintrag allerdings erst vorgenommen werden, wenn der Umsatz im Jahr eine Million Euro übersteigt. Alternativ: der Jahresumsatz war zwei Jahre in Folge höher als 700.000 Euro.

Wer neben den Firmenumsätzen und Einkünften noch anderweitig verdient, beispielsweise als Angestellter, sollte durch eine Einkommensteuererklärung die Verluste ausgleichen. Vor allem bei der Lohnsteuer gibt es dann oft einen Ausgleich vom Finanzamt.

Wann ist eine Personengesellschaft die bessere Wahl?

Aber auch eine Personengesellschaft kann in Frage kommen. Unter anderem dann, wenn man mit mehreren Gründern gemeinsam eine Firma gründet und im Team agiert. Dafür braucht es auch kein Mindestkapital. Das heißt aber auch: alle Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen.

Zu beachten ist aber auch, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters schnell zum Ende der Gesellschaft führen kann.

Von Vorteil ist, dass man mit Partnern zusammenarbeiten kann und trotzdem die steuerlichen Vorteile eines Einzelunternehmers beanspruchen kann.

Dann ist die Kapitalgesellschaft lohnenswert

Wer neu gründet, setzt nur selten auf die GmbH. Erst ab einem Gewinn von 500.000 Euro wird diese generell lukrativ. Und dann auch nur, wenn der Gewinn fast komplett an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

Vorteilhaft ist allerdings, dass Anteile schnell übertragen werden können und zum Beispiel Investoren schneller einsteigen können. Gewinne der GmbH sind anfangs mit 25 Prozent Körperschaftssteuer zu versteuern. Somit kann sich eine GmbH auch rechnen, wenn hohe Ausgaben oder Kreditlasten zu erwarten sind und somit nur geringe Ausschüttungen erfolgen werden.

Previous ArticleNext Article

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert